Trikeausbildung

TRIKES

Steuert man - wie Hängegleiter - durch Gewichtsverlagerung. Sie zählen daher zu den schwerkraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen.
Für Doppelsitzer ist das maximale Abfluggewicht auf 450kg vom Gesetzgeber beschränkt. Durch das relativ niedrige Leergewicht erlaubt dies Nutzlasten bis 260 kg! Für alle gilt ein maximal zulässiger Lärmwert von 60 dB/A bei Volllast in 300 m Höhe.
Trikes gibt es mit und ohne Teilverkleidungen. Ihr Einsatzbereich ist das freie, offene Fliegen und das Luftwandern. Der Spaßfaktor ist sehr hoch und auch der finanzielle Aufwand hält sich in Grenzen.
Bei uns erfolgt die Schulung auf Trikes der Firma Powertrike.

AUSBILDUNG ZUM TRIKE-PILOTEN

Fußgänger (keine fliegerische Vorbildung)

Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre.
Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.

THEORIE (vgl. § 42(3) LuftPersV:
Modul I ("Allgemeine Fächer")

  • Luftrecht
  • Flugfunk
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Modul II ("Spezielle Fächer")
  • Technik (und pyrotechnische Einweisung)
  • Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Theorie-Prüfung durch einen Prüfungsrat
Pyrotechnik wird durch die Flugschule geprüft

PRAXIS (vgl. § 42 (5) LuftPersV):

  • 25 h Flugzeit auf Trike, davon mind. 5 h Alleinflugzeit und mind. 10 mit Fluglehrer
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge (> 100 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische

Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen.
Praxis-Prüfung durch einen Prüfungsrat

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag zur Erteilung der Lizenz
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

Bewerber mit gültiger Lizenz für Dreiachser oder Fußstart-UL sowie Bewerber mit gültiger Lizenz PPL (A, B, C, H, N) oder gültiger Lizenz nach JAR-FCL

THEORIE:
Einweisung in die "Speziellen Fächer" (Technik, Verh. In besonderen Fällen)
Die pyrotechnische Einweisung kann bei Nachweis entfallen
keine Theorie-Prüfung

PRAXIS:
max. 10 Flugstunden auf motorgetriebenen Luftfahrzeugen oder Segelflugzeugen werden auf die Praxisausbildung angerechnet.
D.h. mindestens 15 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden.

Praxisprüfung durch Ausbildungsleiter

Die Passagierberechtigung wird bei Bewerbern mit gültiger PPL ohne weitere Nachweise in die Lizenz eingetragen.
Bei bestehender Passagierberechtigung für Dreiachs wird die Passagierberechtigung ohne weitere Nachweise eingetragen.

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Theorie-Einweisungsbestätigung der Flugschule (kann im Ausbildungsnachweis dokumentiert werden)
  • Nachweis über 15 h Praxis-Ausbildung und abschließende Prüfung
  • Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz (SPL Dreiachs/Fußstart-UL oder PPL / JAR-FCL)
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • gültiges fliegerärztilches Tauglichkeitszeugnis (bei Bewerbern mit gültiger Lizenz für fußstartfähige UL)

Bewerber mit gültiger Lizenz für Tragschrauber

THEORIE:
Ausbildung in den speziellen Fächern (Technik, Verh. in bes. Fällen).
Pyrotechnische Einweisung durch die Flugschule
Theorie-Prüfung (schriftlich) durch Ausbildungsleiter

PRAXIS:
max. 5 Flugstunden auf Tragschrauber werden auf die Praxisausbildung angerechnet
d.h. mindestens 20 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden.
Praxisprüfung duch Ausbildungsleiter
Bei bestehender Passagierberechtigung für Tragschrauber wird die Passagierberechtigung ohne weitere Nachweise eingetragen

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Nachweis über Theorie- und Praxisausbildung (Ausbildungsnachweisheft, bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über bestandene Praktische Prüfung
  • Kopie der gültigen Lizenz für Tragschrauber
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung

Bewerber mit gültiger unbeschränkter Lizenz für Hängegleiten oder Gleitsegeln

THEORIE:
Ausbildung sowie Theorie-Prüfung in den Fächern Meteorologie und (bei Nachweis) Flugfunk kann entfallen.
Pyrotechnische Einweisung durch die Flugschule
Theorie-Prüfung durch Prüfungsrat

PRAXIS:
max. 10 Flugstunden auf HG oder GS werden auf die Praxisausbildung angerechnet, d.h. mindestens 15 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden.
Praxis-Prüfung durch Prüfungsrat

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über bestandene Praktische Prüfung
  • Kopie des gültigen Lizenz für HG oder GS
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • wenn vorhanden: Nachweis über Ausbildung Flugfunk / ggf. BZF