Dreiachsgesteuerte UL

Dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge werden wie konventionelle Flugzeuge um drei Achsen gesteuert: Hochachse, Querachse und Längsachse.
Daher der sperrige Name. Zu Beginn der Ultraleichtfliegerei gab es viele Diskussionen um den Namen. Erst wollte man die Trikes abgrenzen mit der Bezeichnung "flexible" im Gegensatz zu den "starren" Tragflächen. Dies erwies sich als nicht praktikabel, da auch die sogenannten starren Flächen der Dreiachser verwindbar und somit nicht starr sind. Insbesondere die Rohr-Tuch-Konstruktionen der frühen Jahre waren alles andere als starr.
So wurde dann die Bezeichnung nach der Steuerart vorgezogen. Die gewichtskraftgesteuerten UL's werden in der Regel nur um zwei Achsen gesteuert und dies ohne Ruderflächen.
Alle weiteren Eckpunkte sind genauso definiert wie bei den anderen ULs - im Wesentlichen durch die maximale Abflugmasse (Leermasse + Zuladung). Derzeit ist diese begrenzt durch europäische Standards auf 450 kg (472,5 kg im Falle eines eingebauten Gesamtrettungssystems).

AUSBILDUNG ZUM DREIACHSER-PILOTEN

Fußgänger (keine fliegerische Vorbildung)

Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre.
Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.

THEORIE (vgl. § 42(3) LuftPersV):
Modul I ("Allgemeine Fächer"):

  • Luftrecht
  • Flugfunk
  • Navigation
  • Meteorologie

Modul II ("Spezielle Fächer"):

  • Technik (und pyrotechnische Einweisung)
  • Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Pyrotechnik wird durch die Flugschule geprüft
Theorie-Prüfung durch Prüfungsrat

PRAXIS (vgl. § 42 (4) LuftPersV):
30 h Flugzeit auf aerod. gest. UL, davon mind. 5 h Alleinflugzeit.
Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung) sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen.
Praxisprüfung durch Prüfungsrat

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag zur Lizenzaustellung
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

Mit gültiger Lizenz für Trike oder fußstartfähige UL

THEORIE:
Ausbildung und Prüfung entfallen.
Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.

PRAXIS:
max. 5h auf Trike werden auf die Praxisausbildung angerechnet
d.h. mindestens 25 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden (davon mind. 5 h Alleinflugzeit).
Praxisprüfung durch den Ausbildungsleiter.

Bei bestehender Passagierberechtigung für Trike wird die Passagierberechtigung ohne weitere Nachweise eingetragen.

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Nachweis über mind. 25 h Praxisausbildung
  • Bestätigung der bestandenen praktischen Prüfung
  • Kopie der gültigen Lizenz für Trike oder fußstartfähige UL
  • Wenn nicht vorhanden: Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis

Mit gültiger Lizenz für Tragschrauber

THEORIE:
Ausbildung in den speziellen Fächern (Technik, V.i.b.F.)
Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.
Theorie-Prüfung (schriftlich) durch den Ausbildungsleiter

PRAXIS:
Einweisung in einer vom DULV oder DAeC registrierten Ausbildungsstätte, sowie eine pyrotechnische Einweisung
Bei bestehender Passagierberechtigung für Tragschrauber wird die Passagierberechtigung ohne weitere Nachweise eingetragen. dulv

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Einweisungsbestätigung der Flugschule (kann im Ausbildungsnachweis dokumentiert werden)
  • Kopie der gültigen Lizenz für Tragschrauber
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung

Mit gültiger SPL für Motorschirme oder Motorschirm-Trikes

THEORIE:
Ausbildung in den speziellen Fächern (Technik, V.i.b.F.)
Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.
Theorie-Prüfung (schriftlich) durch Ausbildungsleiter

PRAXIS:
wie Fußgänger
Reduzierung der notwendigen Überlandflüge auf einen Ü-Flug
Praxis-Prüfung durch Ausbildungsleiter

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung

Bewerber mit gültiger PPL(A), PPL (B) bzw. PPL (N) oder Lizenz nach JAR/FCL VORSICHT! nicht PPL (C) oder (H)

Änderungen in der LuftPersV. § 42 Abs. 4
Hier wird klargestellt, daß die Ausbildung zum Führen von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen in einer registrierten Ausbildungseinrichtung mit der dazu erforderlichen Anmeldung (=Ausbildungsmeldung!) erfolgen muß.
Bei der Umschulung von PPL-Piloten auf aerodynamisch gesteuerten UL wird keine "Einweisung" mehr durchgeführt, sondern eine Ausbildung!

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Bestätigung über die Ausbildung von PPL auf Dreiachs
  • Ausbildungsmeldung
  • Kopie der gültigen PPL-Lizenz
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung

Bewerber mit gültiger PPL (C) oder PPL (H)

THEORIE:
Einweisung in den speziellen Fächern (Technik, V.i.b.F.)
Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.
Keine Theorie-Prüfung (Bestätigung der Theorie-Einweisung durch die Flugschule!)

PRAXIS:
max. 20 Flugstunden auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern werden auf die Praxisausbildung
angerechnet.
D. h. mindestens 10 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden (davon mind. 5 h Alleinflugzeit).

Praxisprüfung durch Ausbildungsleiter
Die Passagierflugberechtigung wird ohne weitere Nachweise in die Lizenz eingetragen.
Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Bestätigung der Theorie-Einweisung durch die Flugschule
  • Nachweis über mind. 10 h Praxisausbildung
  • Bestätigung der bestandenen praktischen Prüfung
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • Kopie der gültigen PPL

Bewerber mit gültiger unbeschränkter Lizenz für Hängegleiten oder Gleitsegeln

THEORIE:
Ausbildung und Prüfung in den Fächern Meteorologie und (bei Nachweis) Flugfunk kann entfallen.
Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.
Theorieprüfung durch Prüfungsrat

PRAXIS:
wie Fußgänger.
Praxisprüfung durch Prüfungsrat.

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • wie bei Fußgängern
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Kopie der gültigen Lizenz für HG oder GS
  • wenn vorhanden: Nachweis über Ausbildung Flugfunk / BZF